Rhein-Neckar-Kreis leistet IT-Unterstützung für Gemeinden

FDP-Kreistagsfraktion stimmt wichtigem Schritt für Digitalisierung zu

Claudia Felden, Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Rhein-Neckar (Foto: Claudia Felden)

Ein Kernanliegen freidemokratischer Politik ist es, Deutschland in Sachen Digitalisierung voranzubringen. Dies gilt nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch regional im Rhein-Neckar-Kreis (RNK). Da die Digitalisierung den Bürgerinnen und Bürgern dienen soll, muss sie auch und gerade auf kommunaler Ebene praktikabel werden.Nun hat der Kreistag des RNK zum Start der interkommunalen Zusammenarbeit, Unterstützung und Vernetzung im Bereich IT und Digitalisierung die erforderlichen Stellen und Finanzmittel bewilligt. Ab der zweiten Jahreshälfte 2023 sollen die geplanten Maßnahmen für den Kreis kostenneutral sein, da die Kommunen für die Dienstleistungen des Kreises in Gestalt des „Eigenbetriebes Bau, Vermögen und Informationstechnik“ (EBVIT) zahlen sollen, wobei EBVIT keine Gewinnzuschläge erheben wird.

Die IT-Dienstleistungen des RNK für seine Kommunen sind für folgende Bereiche vorgesehen:

  1. „Kommunalnetz“:
    Den teilnehmenden Kommunen wird eine netzwerktechnische Verbindung ihrer kommunalen Liegenschaften sowie die Vernetzung mit anderen Städten/Gemeinden unter direkter Anbindung an das Landratsamt zur Verfügung gestellt.
  2. „Rathaus-IT“:
    Hier wird den Kommunen Unterstützung bei der Konzeption einer IT-Strategie angeboten. Bestehende Strukturen werden berücksichtigt. Der Umfang der Unterstützung kann bedarfsgerecht modular aus den Bereichen Hard- und Software, Netzwerk, Server, Beschaffung, Management gewählt werden.
  3. „Schul-IT“:
    Das Angebot zur Unterstützung im Bereich der Schul-IT umfasst eine Strategie- und Konzeptionsphase in Abhängigkeit der Medienentwicklungspläne und Förderkriterien des Digitalpakts Schule sowie die bedarfsbezogene, frei wählbare Umsetzung verschiedener Dienstleistungsmodule incl. Support- und Weiterentwicklungsgarantie.
  4. „Digitalisierungsberatung“:
    Die Beratungsleistungen entsprechen im Prinzip den vorausgegangenen, hier zu den Themen eAkte, eRechnung, service-bw und Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie Schul-Digitalisierung.
  5. „Unterstützung bei Beschaffungsmaßnahmen“:
    Der RNK wird bei der Ausschreibung künftiger IT-Rahmenverträge den Bedarf der teilnehmenden Kreiskommunen berücksichtigen.

Die FDP-Kreistagsfraktion stimmte dem Beschlussvorschlag gerne zu. Die Fraktionsvorsitzende Claudia Felden konstatierte: „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Voranbringen der Digitalisierung.“