Die Richter nehmen sich mehr Zeit
Die Stadt und die betroffenen Bürger müssen weiter auf eine richterliche Entscheidung im Streit um die Enteignungen in der äußeren Helde warten. Eine solche Entscheidung wird es frühestens am 12. März 2010 geben. Auf dieses Datum hat die Kammer für Baulandsachen am Landgericht Karlsruhe ihren „Verkündigungstermin“ festgelegt. Dies ist das Ergebnis der mündlichen Verhandlung, die gestern am Landgericht der Fächerstadt stattfand. Der Vorsitzende Richter Staab schloss die Verhandlung mit dem Hinweis, die Prozessparteien könnten die Zeit bis dahin nutzen, „um einen Vergleich zu schließen“. Oder – was wohl eher in Richtung Stadt gesprochen war – um „ein neues Verfahren“ für die äußere Helde einzuleiten. Bis zum 15. Januar haben die Parteien zudem Zeit, weitere Schriftsätze bei der Kammer einzureichen.
Dass es zu keiner raschen Entscheidung kommen würde, ließ sich schon fast erahnen, als der Vorsitzende Richter und sein Berichterstatter zu Beginn der Verhandlung Komplexität und Bedeutung des Verfahrens betonten. Hier steht alles auf dem Prüfstand: die frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim im Normenkontrollverfahren wegen der äußeren Helde ebenso wie formale Fragen und schließlich die materielle Prüfung, ob die Enteignungsvoraussetzungen vorliegen und welcher Wert den Grundstücken beizumessen ist. Es gehe hier nicht um eine Räum- oder Streusatzung, so der Vorsitzende Richter, sondern um die Enteignung von Eigentum, das durch das Grundgesetz geschützt sei.
Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung