Petitionsausschuss hat nichts zu beanstanden
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „äußere Helde“ hat in den zurückliegenden Tagen und Wochen ganz unterschiedliche Gremien und Instanzen beschäftigt. Soeben hat die Baulandkammer des Landgerichts Karlsruhe ihre Entscheidung in dieser Angelegenheit auf den März 2010 terminiert (die RNZ berichtete). Anders der Petitionsausschuss des Stuttgarter Landtags. Er hat bereits zu einem abschließenden Votum gefunden – und das stärkt die Position der Stadt. Wie jetzt in den Drucksachen des Landtags nachzulesen ist, bescheinigt der Petitionsausschuss der Stadt Wiesloch (die allerdings in dem Schriftstück nur als Kürzel genannt wird), dass sie von dem städtebaulichen Entwicklungsinstrumentarium einen „rechtlich zulässigen Gebrauch gemacht“ hat. „Bei dieser Sach- und Rechtslage“, so das Gremium, könne der Petition „nicht abgeholfen werden“. Zugleich wird auf das anhängige Gerichtsverfahren hingewiesen.
Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung