Die Stadt hat eine wichtige Hürde genommen
Gestern Vormittag hat die Baulandkammer des Landgerichts Karlsruhe ihre Entscheidung im Rechtsstreit um die Enteignungen im Neubaugebiet „äußere Helde“ verkündet. Das Ergebnis darf die Stadt Wiesloch als weiteren Erfolg in den bisherigen rechtlichen Auseinandersetzungen um das städtebauliche Großprojekt verbuchen. So wies das Gericht den Widerspruch der klagenden Grundeigentümer gegen die vorzeitige Besitzeinweisung der Stadt in die Grundstücke ab, wie sie das Regierungspräsidium als Enteignungsbehörde verfügt hatte. OB Franz Schaidhammer wertete dies als Bestätigung, dass die Voraussetzungen für eine Enteignung vorlagen und die Stadt korrekt vorgegangen ist. Zwar hatte das Gericht in einem Beschluss vom Juli vergangenen Jahres zwei Formfehler moniert, doch erachtete es beide Fehler als „heilbar“, wie jetzt deutlich wurde.
Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung