Lärmkartierung für Wiesloch

Lärmkartierung für Wiesloch

Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt

Wiesloch. (aot) Das „Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein“ stellt zur Zeit für Wiesloch und seine Ortsteile Karten zusammen, aus denen die Lärmbelastung jedes einzelnen Gebäudes erkennbar ist, das an Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von täglich mehr als 8000 Fahrzeugen liegt. Auch kleinere angrenzende Strecken werden aufgenommen. Dabei wird die heutige Belastung auf das Jahr 2025 hochgerechnet. Grundlage der Karten ist eine vom Land vorgenommene „Lärmkartierung“ mit einem groben Raster. Damit sollen Stadt- und Verkehrsplanung erleichtert und Entscheidungshilfen für Lärmschutzmaßnahmen gegeben werden.

Das Erstellen der Karten ist aber nur ein Teil der „Lärmaktionsplanung“. Auf eine „Analyse der Lärm- und Konfliktsituation“ folgt die „Analyse vorhandener Planungen“, schließlich Konzepte zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete. Auf ein Gesamtkonzept mit Kosten-Nutzen-Analysen folgt ein konkreter Maßnahmenkatalog und dessen Darstellung in einer Broschüre. Auch die Einbindung der Bevölkerung ist vorgesehen.

Wie von Burkhard Leutwein und Frank Rogner vom Planungsbüro in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt zu erfahren war, ist nach den bisherigen Untersuchungen in den Hauptverkehrsstraßen von Baiertal, Schatthausen und Altwiesloch und in der Kernstadt in der Schwetzinger-, Ring-, Bahnhof- und Gerbersruhstraße die Lärmbelastung hoch.

Im südlichen Teil von Frauenweiler habe man „eine Lärmbelästigung“, aber noch keine Lärmbelastung festgestellt. Dabei richte man sich nach normierten Berechnungsverfahren. Messungen halten die beiden Experten für nicht aussagekräftig, weil sie von Tagesschwankungen beim Verkehr und anderen Faktoren wie der Wetterlage abhängig sind. Wann Handlungsbedarf bestehe, sei eine politische Entscheidung.

Die Referenten stellten dem Ausschuss eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, mit denen Kfz-Emissionen vermieden, vermindert und verlagert werden können. Unter anderem gehören dazu: Kurze Wege durch dezentrale Einkaufsmöglichkeiten, Car-Sharing und Leihfahrräder, gute räumliche Erschließung durch den ÖPNV, Förderung des Fuß- und Radverkehrs, leise Fahrbahnbeläge, Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, geräuscharme Fahrzeuge in den kommunalen Eigenbetrieben, gleichmäßiger Verkehrsfluss zum Beispiel durch Kreisverkehre, städtebauliche Maßnahmen wie Verengung der Straßen, Vergrößerung des Abstandes zwischen Fassade und Lärmquelle, Lkw-Bündelung auf Straßen ohne Wohnbebauung, Fahrverbote zu bestimmten Zeiten, Ortsumfahrung und innerörtliche Straßenergänzung. Als Schallschutzmaßnahmen wurden aufgezählt: Schließen von Baulücken, Tunnel, Troglagen oder Überbauung sowie Schallschutzwände.

Konkrete Maßnahmen kann der Gemeinderat erst nach Vorlage des fertigen Lärmaktionsplanes beschließen. Entscheidend wird auch sein, inwieweit sich Bund, Land und Kreis daran beteiligen. Laut Oberbürgermeister Franz Schaidhammer gibt es dafür noch keine rechtliche Grundlage. Am Beispiel der Südumgehung zeigten Leutwein und Rogner auf, dass nur durch eine Verkehrsverlagerung die Lärmbelastung nennenswert vermindert wird. „Weiche Maßnahmen“ verursachten nur minimale Veränderungen.