Ein Schutz für die Innenstadt, nicht für bestimmte Branchen
Jetzt sind wohl alle Zweifel ausgeräumt: Am Samstag hat der Gemeinderat der Weinstadt einstimmig festgelegt, was der Bebauungsplan-Entwurf zur Belegung des Fachmarktzentrums vorschreibt, das auf dem ehemaligen EnBW-Gelände geplant ist. Ein erneuter Ratsbeschluss war nötig geworden, nachdem Wieslochs OB Franz Schaidhammer gegen das Gemeinderats-Votum vom 24. November Widerspruch eingelegt hatte.
Zu Beginn der Beratung hatte der OB noch einmal deutlich gemacht, dass dem früheren Beschluss des Gemeinderats „inhaltlich nichts entgegenzusetzen“ sei. Doch habe der erforderliche Abwägungsprozess gefehlt. Weil der Beschluss vom 24. November eigentlich nicht dem entsprach, was im Rat zuvor diskutiert worden war, wäre der Bebauungsplan bei Widersprüchen wohl nicht haltbar gewesen, begründete der OB sein Veto.
Zugleich präsentierte der OB einen Beschlussvorschlag, der vom Gemeinderat einmütig gutgeheißen wurde. Demnach sieht der Gemeinderat den Schutz des Wieslocher Versorgungskerns nicht durch den Ausschluss einzelner Sortimente gewährleistet, wie es zuvor ein Gutachten vorgeschlagen hatte, sondern durch eine Beschränkung auf großflächige Nutzungen. So soll die Kleinteiligkeit und Vielfalt des Angebotes im Versorgungskern, also dem Bereich der Fußgängerzone, erhalten bleiben.
Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung