Bundesmittel neben verpflichtender auch für offene Ganztagsschule einsetzen
Kultusministerin Eisenmann verhindert den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Baden-Württemberg, das als einziges Bundesland die Finanzhilfe des Bundes in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro blockiert. Für das Land geht es dabei um 97 Millionen Euro.
Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Baustein für Bildungsgerechtigkeit. Kinder aller sozialen Schichten müssen Zugang zu Bildung haben in einem Gesamtkonzept, das das, was das Elternhaus nicht leisten kann, ausgleicht. Kinder brauchen ein Umfeld, in dem sie sich voll entfalten können. Dazu gehören eine Bibliothek, ein Ganztagskonzept mit Hausaufgabenbetreuung und ein breites Angebot von Aktivitäten außerhalb des starren Lehrplans. So kann auch die sprachliche und musikalische Früherziehung in ein solches Konzept integriert werden.
Der liberale Landtagskandidat Prof. Dr. Thorsten Krings erklärt dazu: „Wie bei der Digitalisierung zeigt sich auch hier wieder die vollkommene bildungspolitische Konzeptlosigkeit der Regierung. In den 60er und 70er Jahren war Baden-Württemberg mit einer liberalen Bildungspolitik Vorreiter für Bildungsgerechtigkeit, weil man damals konsequent Bildungsangebote wie Ganztagsbetreuung und Aktivitäten zusätzlich zum vorgeschriebenen Unterricht gemacht hat. Im Mittelpunkt des Angebots stand die Möglichkeit zur individuellen Selbstverwirklichung durch differenzierte Angebote. Wer Bildungsgerechtigkeit will, der braucht intelligente Ganztagskonzepte. Doch stattdessen legt die Regierungskoalition sich mit ihrem internen Streit selbst lahm.“ Die FDP fordert daher, dass die Landesregierung sich endlich für Ganztagsschulförderung durch den Bund einsetzt. Hierbei muss die Wahlfreiheit im Mittelpunkt stehen, denn „one-size-fits-all“ Lösungen werden moderner Bildungspolitik nicht mehr gerecht. Es ist aus Sicht der FDP dringend erforderlich, dass die Bundesmittel nicht nur für die verpflichtend-rhythmisierte, sondern auch für die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten (z.B. in Zusammenarbeit mit Vereinen) am Nachmittag eingesetzt werden können.