Thorsten Krings: „Neues Polizeigesetz höhlt Freiheitsrechte aus!“

FDP-Landtagskandidat kritisiert Datenschutz-Verletzungen durch Regierungsfraktionen

FDP-Landtagskandidat Prof. Dr. Thorsten Krings (Foto: Thorsten Krings)

Der Landtagskandidat der FDP im Wahlkreis 37 (Wiesloch) nimmt zum neuen Polizeigesetz in Baden-Württemberg wie folgt Stellung:

Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner Sitzung vom 24.09.2020 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP-Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen hatten die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aufgegriffen. Die Ausweitung des Einsatzes von sogenannten Body Cams zur Überwachung von Personen in ihrer Wohnung schätzt die FDP als verfassungswidrig ein, da Artikel 13 des Grundgesetzes den Bürgern die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Auch fordern die Freien Demokraten, Kontroll- und Sanktionsmechanismen bei  datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden einzuführen. Ebenso lehnt die FDP die Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen ab.

Der liberale Landtagskandidat Prof. Dr. Thorsten Krings erklärt dazu: „Das neue Polizeigesetz höhlt bürgerliche Freiheitsrechte aus und gehört nicht in eine liberale und offene Gesellschaft. Zum einen dürfte dieses Gesetz in weiten Teilen verfassungswidrig sein. Zum anderen aber bringt es für die Polizeiarbeit letztlich auch keinen Mehrwert, denn der Einsatz von Body Cams in Wohnungen wird keine Straftat verhindern. Es kann nicht angehen, dass unbescholtene Bürger sich zukünftig auf Großveranstaltungen ohne Grund kontrollieren lassen müssen. Es ist verwerflich, die Ausschreitungen in Stuttgart nun zu instrumentalisieren, um Freiheitsrechte einzuschränken. Das Durchregieren in der Krisenzeit darf nicht zur neuen Normalität werden.“

Hinzu kommt, dass der Auslöser für die Novelle neue europäische Vorschriften zum Datenschutz waren, die die Rechtsposition des Bürgers stärken sollten. Da genau dies sich nicht im neuen Gesetz wiederfindet, ist davon auszugehen, dass weite Teile desselben nicht verfassungskonform sind. Vollkommen unverständlich ist, dass die Regierung die Bedenken renommierter Experten ignoriert.