FDP-Pressemitteilung zur Teilschließung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Wiesloch
Sozialpolitischer und ökonomischer Unsinn
Die Kassenärztliche Vereinigung BW (politische Interessenvertretung aller niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg) hat in ihrer Presseerklärung zur Notfalldienstreform vom 21.06.2013 erklärt: „Die bereits bestehenden Notfallpraxen, die seit Jahren erfolgreich in lokaler Initiative betrieben werden, sollen und können diesen Status weiter behalten.“ Das scheint in Wiesloch unglaublicherweise nicht der Fall zu sein, denn es ist ganz offensichtlich geplant, den notärztlichen Bereitschaftsdienst in Wiesloch auf die Wochenenden und Feiertage zu reduzieren. Ab Beginn des nächsten Jahres sollen an den normalen Werktagen abends von 19 Uhr bis morgens um 7 Uhr in Notfällen die Patienten nach Schwetzingen in die Klinik fahren. Gespart wird dadurch so gut wie nichts, denn die Mietkosten in Wiesloch und die Arztkosten bleiben in gleicher Höhe bestehen. Die Ärzte, die bisher ihren Notfalldienst in Wiesloch geleistet haben, müssen jetzt an den normalen Werktagen auf eigene Kosten nach Schwetzingen fahren und können ihren Service nur an Samstagen und Sonn- und Feiertagen in Wiesloch leisten. Daran kann auch den Ärzten nicht gelegen sein.
Für die Patienten – besonders in Wiesloch – bedeutet dies, dass sie statt zu Fuß den Notdienst im Kegelbahnweg aufsuchen zu können, zukünftig eine Fahrgelegenheit brauchen und natürlich einen viel längeren Anfahrtsweg in das Kreiskrankenhaus nach Schwetzingen haben. Betroffen sind in der Regel etwa 20 bis 40 Patienten, die – nach Auskunft von Dr. Norbert Schatton, Leiter des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Wiesloch – werktags die Notfallambulanz aufsuchen. In Schwetzingen erwartet diese ohne Zweifel eine vollausgestattete Klinik, aber auch oft längere Wartezeiten, da Unfälle und gravierende Notfälle natürlich Vorrang haben. Dies bedeutet für Wiesloch, aber auch für die anderen Gemeinden wie Walldorf, Nußloch, Dielheim oder Mühlhausen insgesamt eine deutliche Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Die Kassenärztliche Vereinigung begründet es damit: „Ansatz der Notfalldienstreform war unter anderem, die völlig ungleiche Behandlung der Ärzte im Lande in Bezug auf Dienstfrequenz und Vergütung im Rahmen des Notfalldienstes“. Doch wir fragen uns, was hat ein Arzt im dünnbesiedelten Nordschwarzwald davon, wenn jetzt Patienten und Ärzte im Ballungsraum Wiesloch weitere Wege auf sich nehmen müssen, um einen Bereitschaftsdienst in Anspruch zu nehmen, bzw. zu leisten?
Die große Kreisstadt Wiesloch mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung würde ohne einen Medizinischen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr weiter an Attraktivität verlieren. Jetzt ist Handeln angesagt. Mit gelegentlichen Appellen und Hoffen wie im letzten halben Jahr ist es nicht mehr getan. Da dem Doppelzentrum Wiesloch–Walldorf , anders als Schwetzingen, eine starke Lobby fehlt, sind jetzt der Oberbürgermeister und der Gemeinderat als glaubwürdige Interessensvertreter besonders gefragt, um die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu wahren.
Eine kurzfristig einberufene Bürgerversammlung mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung könnte da beispielsweise dem Willen der Bevölkerung eine Plattform schaffen und Klarheit bringen.
Wiesloch, den 30. Oktober 2013
Bernd Lang
1. Vorsitzender FDP Wiesloch-Südliche Bergstraße