Zweitwohnungssteuer in Wiesloch?

Zweitwohnungssteuer in Wiesloch oder steuerfrei im Umland

Es ist unverzichtbar, dass das hochverschuldete Wiesloch nach jedem finanziellen Strohhalm greift, um die Finanzmisere zu verbessern. Ob eine rechtlich umstrittene Steuer für eine stark interpretationsfähige „Zweitwohnung“ hierfür die richtige Maßnahme ist, scheint uns von der FDP zumindest zweifelhaft. In einer wieder einmal sehr dürftigen Entscheidungsvorlage hierzu, gibt es weder eine Aussage über den Umfang der bisherigen Zweitwohnungen, noch eine Hochrechnung wie sich der bürokratische Aufwand für die Verwaltung zu einer möglichen Einnahme verhält. In Göttingen und auch Bad Hersfeld hat es sich nicht gerechnet und man hat sie wieder abgeschafft. Andere Städte haben sie erst gar nicht eingeführt.

Bernd Lang
Bernd Lang

Für eine ca. 75 m² große Zweitwohnung nochmal jährlich 500 Euro an die Stadt zu bezahlen wird bei unseren Bürgern im übrigen auch nicht gerade Begeisterung auslösen. Dem Image von Wiesloch ist dies ganz bestimmt nicht förderlich.

Sieht man sich mal die 21 Städte an, die in Baden- Württemberg eine derartige “Luxussteuer“ erheben, dann sind es in aller Regel Fremdenverkehrszentren´, in denen man Kurtaxen für Touristen erhebt oder Ballungszentren, wo Wohnraum so knapp ist, dass man nicht unbedingt einen Zuzug von Bürgern anstrebt. In Universitätsstädten wollte man vor allem die Studenten zur Ummeldung bewegen. Schließlich gibt es für alle Bürger mit erstem Wohnsitz am Ort einen Kopfbeitrag aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Situation in Wiesloch ist da ganz anders. Wir sind weder ein Ort der Feriendomizile, noch können wir uns vor Zuzugswilligen kaum retten. In Wiesloch wird es nach Bereinigung der Karteileichen im Wesentlichen die unverheirateten Berufspendler treffen, die mit dieser Steuer belastet werden. Für sie kann es z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel zunächst, aber auch für einen längeren Zeitraum, notwendig oder unverzichtbar sein, den alten Hauptwohnsitz nicht aufzugeben. Eine Zweitwohnungssteuer kann da kontraproduktiv sein und wirkt auf Zuzugswillige eher abschreckend. Anstatt eine Zweitwohnungssteuer in Wiesloch zu zahlen, wird man sich halt dann in Walldorf oder Rauenberg etc. steuerfrei niederlassen. Neubürger von dort dann für einen Hauptwohnsitz wieder nach Wiesloch zu holen, dürfte schwierig sein. Eine derartige Steuer erst nach einem Jahr des Zuzugs zu erheben oder bei einer Ummeldung zum Hauptwohnsitz ganz oder teilweise zurück zu erstatten könnte ein – allerdings wieder bürokratischer – Ausweg sein.

Ein kommunaler Finanzausgleich nur für Hauptwohnsitzbewohner ist übrigens aus unserer Sicht auf Dauer nicht haltbar. Hier sollte die neue Landesregierung ansetzen und wie in Bayern eine generelle Regelung, die auch Besitzer von Zweitwohnungen umfasst, suchen.

Bernd Lang
1. Vorsitzender FDP Wiesloch-Südliche Bergstraße