Verfahren zur Bürgerbeteiligung
FDP: Vor Gemeinderatsbeschlüssen, nicht danach
Wir Liberalen unterstützen aus voller Überzeugung die Durchführung von Bürgerentscheiden, seien sie durch Bürgerbegehren oder auch vom Gemeinderat selbst initiiert. Darüber hinaus begrüßen wir grundsätzlich auch die Bildung von Bürgerinitiativen. Allerdings halten wir es für weitaus konstruktiver, wenn Bürgerinitiativen bereits im Vorfeld anstehender Gemeinderatsbeschlüsse aktiv werden um diese zu beeinflussen, so wie es bspw. die Initiative gegen die Südumgehung zum Ziel hatte, anstatt die Änderung eines bestehenden Beschlusses zu verfolgen, wie es gegenwärtig die Initiative Wiesloch21 versucht.
Bürgerentscheide, veranlasst aus der Mitte des Gemeinderates, sehen wir Liberalen als wertvolles Instrument, um für anstehende Entscheidungen von weitreichender Auswirkung vorab ein klares Votum der Bürgerschaft als zusätzliche Absicherung einzuholen. Allerdings sehen wir keinen Sinn in Bürgerentscheiden, die vom Gemeinderat angeregt werden, wenn diese sich gegen Beschlüsse richten, die der Gemeinderat in genau der gleichen Zusammensetzung kurz zuvor getroffen hat. Umso merkwürdiger erscheinen uns die konkreten Anträge zum Parkhaus/Busbahnhof und zur Umgehungsstraße Altwiesloch, da das Gremium unmittelbar vor den betreffenden Beschlüssen durch die Kommunalwahlen frische Legitimation von den Bürgern erhalten hat. Dabei genügt gemäß §8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates ein einfacher Antrag, um einen bestehenden Gemeinderatsbeschluss neu zu verhandeln. Wozu also der Antrag auf Bürgerentscheid, dessen Erfolgschancen wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit viel geringer sind?